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Artikel · 18. August 2026 · 5 min

Einen ausländischen Zahnarzt einstellen.

Immer mehr Praxen schauen über die Grenze. Das geht — wenn Sie den Weg kennen. Die Registrierung, die Sprachanforderung und realistische Bearbeitungszeiten.

Ein spanischer Zahnarzt, der in die Niederlande will, eine Kandidatin aus Brasilien mit zehn Jahren Erfahrung: jenseits der Grenze gibt es sehr wohl Angebot. Aber zwischen „eingestellt“ und „am Stuhl“ liegt ein Verfahren, das Sie besser vorher kennen.

Die Grundregel

Niemand darf in den Niederlanden eigenverantwortlich als Zahnarzt arbeiten, ohne im BIG-Register (das niederländische Berufsregister für Gesundheitsberufe) eingetragen zu sein. Welcher Weg dorthin führt, hängt davon ab, wo das Diplom erworben wurde. Und für beide Wege gilt derselbe Türsteher: erst Niederländisch lernen, dann registrieren.

Diplom aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island

Dann ist die Anerkennung des Diploms in den meisten Fällen automatisch, und Anerkennung und BIG-Registrierung laufen in einem einzigen Verfahren, mit einer Bearbeitungszeit von höchstens etwa drei Monaten. Die eigentliche Arbeit steckt in der Sprache: registrieren können Sie sich erst, wenn die Sprachanforderung erfüllt ist.

Die Sprachanforderung: B2+, keine Formalität

Jeder im Ausland ausgebildete Zahnarzt muss Niederländisch auf B2+-Niveau beherrschen: B2, plus nachweisbare Fähigkeit im medizinisch-interaktiven Niederländisch — also das Gespräch am Stuhl. Als Nachweis zählen ein Diplom einer niederländischsprachigen Berufsausbildung, niederländischsprachige Grund- und weiterführende Schulbildung, eine Erklärung über die fachliche Eignung (verklaring van vakbekwaamheid, gültig für zwei Jahre) oder ein Zertifikat der offiziellen Sprachprüfung. Rechne bei einem motivierten Kandidaten, der bei null anfängt, mit Monaten bis gut einem Jahr Sprachstudium — das ist die Phase, die in der Planung am schwersten wiegt.

Diplom von außerhalb des EWR

Dann ist der Weg länger und strenger, in fester Reihenfolge:

  • 1. Diplomverifizierung: es wird geprüft, ob die Ausbildung dem niederländischen Zahnmedizinstudium gleichwertig ist.
  • 2. Sprachzertifikate: Niederländisch auf B2+ und Englisch auf B2.
  • 3. Berufsfachliche Prüfung: die kann erst dann abgelegt werden, wenn die Sprachzertifikate vorliegen.

Alles zusammen reden Sie hier nicht über Wochen, sondern über einen Weg von vielen Monaten bis Jahren. Wer einen Kandidaten von außerhalb des EWR im Blick hat, plant ein Startdatum also nicht auf Hoffnung, sondern auf der Phase, in der das Verfahren tatsächlich steht.

Spezialisten: noch ein Register dazu

Ein Kieferorthopäde oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit ausländischem Diplom muss zusätzlich von der Registratiecommissie Tandheelkundige Specialismen (die niederländische Registrierungskommission für zahnmedizinische Fachgebiete) anerkannt sein und im zugehörigen Spezialistenregister stehen.

Was Sie als Praxis tun können

Prüfen Sie beim ersten Kennenlernen drei Dinge: steht der Kandidat schon im BIG-Register (kostenlos online nachzuschlagen), wie weit ist das Niederländisch wirklich, und in welcher Phase steckt ein eventuelles Verfahren. Damit vermeiden Sie den klassischen Fehler: einen Vertrag mit einem Startdatum unterschreiben, das das Verfahren nie erreicht.

Wir begleiten solche Wege bei Vermittlungen — vom ersten BIG-Check bis zu dem Startdatum, das wirklich realistisch ist. Erzählen Sie uns, worum es geht.

Sind Sie selbst der Kandidat? Alle Schritte — Registrieren, die Stundennorm und die erneute Registrierung — stehen auf der Seite über die BIG-Registrierung in der Zahnmedizin.

Quellen

Fragen zu Ihrer eigenen Situation?

Dieser Artikel ist allgemein; Ihre Praxis oder Ihre Laufbahn ist es nicht. Stellen Sie Ihre Frage ruhig — Sie bekommen eine ehrliche Antwort, auch wenn die „tu es nicht“ lautet.