Denta Partnerprogramm.

Kennen Sie eine Zahnarztpraxis oder eine andere Praxis in der Zahnmedizin, die dringend Leute sucht? Machen Sie sie auf uns aufmerksam. Führt Ihre Empfehlung zu einer Vermittlung, verdienen Sie mit — ohne selbst rekrutieren zu müssen.

10%

des Vermittlungshonorars. Helfen wir einer Praxis, die Sie uns empfohlen haben, erfolgreich an jemanden, gehört dieser Anteil Ihnen.

So läuft es.

Sie stellen die Praxis vor

Sie kennen eine Praxis, die Leute sucht — einen Zahnarzt, eine Dentalhygienikerin, eine Assistenz. Sie tragen ihre Daten ein und sagen kurz, worum es geht. Eine Bedingung: Es ist eine warme Empfehlung. Die Praxis weiß von Ihnen, dass wir uns melden, und erwartet unseren Anruf — so kommen wir warm herein, statt uns erst noch vorstellen zu müssen. Genau darin liegt der Wert dieses Programms.

Wir melden uns und bestätigen

Wir sprechen die Praxis an und schauen, ob wir etwas für sie tun können. Sobald die Empfehlung gültig ist, bestätigen wir Ihnen das — dann steht schriftlich fest, dass sie von Ihnen kommt.

Es folgt eine Vermittlung

Wir suchen, stellen Kandidaten vor und begleiten den Prozess. Die Praxis stellt über uns jemanden ein. Sie haben damit weiter nichts zu tun.

Sie werden bezahlt

Sobald die Probezeit erfolgreich abgeschlossen ist, überweisen wir Ihren Anteil. Eine Rechnung oder eine kurze Zahlungsvereinbarung — klar und pünktlich.

Die Spielregeln.

Regel Was es bedeutet Warum
Eine gültige Empfehlung Sie geben uns eine Praxis mit echtem Personalbedarf weiter: Name, Kontaktdaten und kurz, worum es geht. Nur einen Namen nennen zählt nicht. So wissen wir sicher, dass es um eine echte, warme Empfehlung geht, und können sofort loslegen.
Bestätigung innerhalb von fünf Werktagen Wir melden innerhalb von fünf Werktagen, ob die Empfehlung gültig ist und ob die Praxis uns noch nicht bekannt war. Sie wissen schnell, woran Sie sind, statt wochenlang im Ungewissen zu bleiben.
Wer zuerst empfiehlt Empfehlen zwei Personen dieselbe Praxis, zählt, wer zuerst eine gültige Empfehlung weitergegeben hat. Eine klare Regel verhindert Diskussionen im Nachhinein.
Die Vergütung Sie bekommen 10% des Vermittlungshonorars, ausgezahlt, wenn die Probezeit erfolgreich abgeschlossen ist. Sie teilen am Ergebnis, nicht an einem Versprechen. Sobald die Praxis uns bezahlt, bezahlen wir Sie.
Auch Interim und Arbeitnehmerüberlassung Führt die Empfehlung zu einer Vermittlung in Interim oder Arbeitnehmerüberlassung, gilt eine passende Vergütung, die wir vorab mit Ihnen vereinbaren. Nicht jede Anfrage ist eine Festanstellung; auch ein befristeter Einsatz bringt Ihnen etwas ein.
Bestehende Kontakte zählen nicht Praxen, mit denen wir bereits im Gespräch sind oder zusammenarbeiten, fallen aus dem Programm. Das erfahren Sie bei der Bestätigung. Wir zahlen nur für eine Empfehlung, die uns wirklich etwas Neues bringt.
Auszahlung und DSGVO Wir fragen nur die Daten ab, die wir zur Auszahlung brauchen, und geben die Praxisdaten nicht weiter als nötig. Sorgfältig mit fremden Daten — das erwarten Sie zu Recht von uns.

Häufige Fragen.

Wer kann mitmachen?

Jeder mit einem Netzwerk in der Zahnmedizin. Ob Sie bei einem Lieferanten arbeiten, als Vertretung tätig sind oder viele Praxen aus Ihrem Fach oder über Umwege kennen — wenn Sie eine Praxis kennen, die Leute sucht, können Sie sie empfehlen. Sie müssen kein Recruiter sein.

Darf ich auch einen Kandidaten statt einer Praxis empfehlen?

In diesem Programm geht es um die Empfehlung von Praxen — Auftraggebern mit Personalbedarf. Kennen Sie einen starken Kandidaten? Schicken Sie ihn gern weiter, aber die Vergütung hängt an empfohlenen Praxen, die zu einer Vermittlung führen.

Wann werde ich bezahlt?

Wenn die Probezeit erfolgreich abgeschlossen ist. Bleibt der neue Mitarbeiter nach der Probezeit angestellt, überweisen wir Ihren Anteil. Keine Vorauszahlung auf etwas, das noch scheitern kann: Ihr Anteil folgt einer Vermittlung, die hält.

Was, wenn die Vermittlung in der Probezeit scheitert?

Geht der Mitarbeiter innerhalb der Probezeit, gibt es noch keine abgeschlossene Vermittlung und damit keine Auszahlung. Finden wir über dieselbe Anfrage doch noch jemanden, der die Probezeit übersteht, zählt Ihre Empfehlung ganz normal mit.

Wie ist das bei Interim oder Arbeitnehmerüberlassung?

Die zählen auch. Führt Ihre Empfehlung zu einer Vermittlung in Interim oder Arbeitnehmerüberlassung statt zu einer Festanstellung, vereinbaren wir vorab eine passende Vergütung. Wir sagen Ihnen ehrlich, was Sie erwarten können, bevor Sie jemanden empfehlen.

Warum ein Prozentsatz des Honorars und kein fester Betrag?

Weil die eine Vermittlung mehr Arbeit und mehr Wert ist als die andere. Ein Prozentsatz skaliert fair mit: Bei einem größeren Auftrag verdienen Sie mehr, bei einem kleineren bleibt es im Verhältnis. So müssen wir keinen Betrag erfinden, der in der Hälfte der Fälle nicht stimmt.

Eine Empfehlung melden.

Persönlicher Kontakt, keine automatische Antwort.

Mit dem Senden erlauben Sie Denta Staffing, Sie zu dieser Empfehlung zu kontaktieren. Wir nutzen Ihre Daten nur dafür.