Für Fachkräfte
BIG-Registrierung in der Zahnmedizin.
Ohne Eintrag im BIG-Register (dem niederländischen Berufsregister für Gesundheitsberufe) darf niemand in den Niederlanden eigenverantwortlich als Zahnarzt arbeiten. So erwerben Sie die Registrierung, so behalten Sie sie — und das ist der Weg, wenn Ihr Diplom aus dem Ausland kommt.
Was das BIG-Register ist, und für wen.
Das BIG-Register ist das gesetzliche Register der Gesundheitsberufe. Für Zahnärzte ist der Eintrag verpflichtend, um den Beruf eigenverantwortlich auszuüben; jeder kann kostenlos online nachschlagen, ob ein Behandler registriert ist. Kieferorthopäden und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen stehen zusätzlich in einem eigenen Spezialistenregister der Registratiecommissie Tandheelkundige Specialismen (der niederländischen Registrierungskommission für zahnmedizinische Fachgebiete).
Für Dentalhygieniker ist es anders: Der Titel mondhygiënist ist gesetzlich geschützt, aber es gibt keine verpflichtende BIG-Registrierung wie bei Zahnärzten. In den letzten Jahren lief ein Experiment, in dem registrierte Dentalhygieniker vorübergehend eigenständige Befugnisse bekamen; was daraus endgültig wird, liegt bei der Politik. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim BIG-Register oder Ihrem Berufsverband. Das freiwillige Qualitätsregister KRM steht davon getrennt — mehr dazu lesen Sie auf der Fortbildungsseite.
Erwerben, und danach behalten.
Registrieren
Mit einem niederländischen Diplom in Zahnmedizin beantragen Sie die Registrierung beim BIG-Register. Regeln Sie das direkt nach dem Abschluss — ohne Eintrag dürfen Sie nicht eigenverantwortlich an den Stuhl.
Alle fünf Jahre neu registrieren
Die Registrierung ist kein Diplom fürs Leben: Alle fünf Jahre weisen Sie nach, dass Sie den Beruf weiter ausgeübt haben. Das Register schickt eine Nachricht, aber die Verantwortung liegt bei Ihnen.
Die Stundennorm erfüllen
Die Berufserfahrungsanforderung liegt im Moment bei 2.080 Stunden in fünf Jahren — im Schnitt etwa acht Stunden pro Woche innerhalb Ihres Fachgebiets. Erreichen Sie die nicht, gibt es einen Schulungsweg als Alternative.
Die Stunden zählen in Anstellung und als Selbstständige(r) (zzp) — für die Stundennorm spielt Ihre Vertragsform keine Rolle. Worauf Sie aber achten: Wer eine Zeit lang weniger arbeitet, in Teilzeit, zwischen zwei Stellen oder während der Elternzeit, hält die Stunden besser rechtzeitig fest, statt auf die Nachricht des Registers zu warten. Dieses Gespräch führen wir auch einfach mit Ihnen, wenn Sie über uns arbeiten.
Ausländisches Diplom: zwei Wege.
Für beide Wege gilt derselbe Türsteher: erst Niederländisch lernen, dann registrieren. Die Sprachanforderung ist B2+ — B2, plus nachweisbare Fähigkeit im medizinisch-interaktiven Niederländisch, dem Gespräch am Stuhl.
Diplom aus der EU oder dem EWR
Anerkennung und BIG-Registrierung laufen in einem einzigen Verfahren, mit einer Bearbeitungszeit von in der Regel etwa drei Monaten. Die eigentliche Arbeit steckt in der Sprache: Registrieren können Sie sich erst, wenn die Sprachanforderung erfüllt ist.
Diplom von außerhalb des EWR
Ein längerer Weg in fester Reihenfolge: Diplomverifizierung, dann Sprachzertifikate (Niederländisch B2+ und Englisch B2), und erst danach die berufsfachliche Prüfung. Rechnen Sie mit vielen Monaten bis Jahren.
Spezialisten
Ein Kieferorthopäde oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit ausländischem Diplom braucht zusätzlich die Anerkennung der Registratiecommissie Tandheelkundige Specialismen und den Eintrag im Spezialistenregister.
Wie Praxen darauf schauen und welche Fehler Sie in der Planung vermeiden, steht in Einen ausländischen Zahnarzt einstellen. Arbeiten Sie selbst an diesem Weg? Wir begleiten das bei Vermittlungen — vom ersten BIG-Check bis zu einem Startdatum, das das Verfahren auch wirklich erreicht.
BIG und Ihre Vertragsform.
Die Registrierung gehört Ihnen, nicht Ihrem Arbeitgeber — sie ändert sich nicht, wenn Sie von der Anstellung in die Selbstständigkeit (zzp) wechseln oder umgekehrt. Was sich aber ändert: Als Selbstständige(r) kommen Pflichten dazu, die in Anstellung bei der Praxis lagen, wie die Wkkgz-Beschwerderegelung und Ihre Versicherungen. Und wer die Arbeit zurückfährt, um zu unternehmen, behält die Stundennorm im Blick. Die ganze Abwägung steht in dem Leitfaden Selbstständigkeit (zzp) oder Anstellung.
Ehrlich gesagt: Über die Anerkennung selbst entscheiden nicht wir — das ist Sache des BIG-Registers und der Kommissionen. Was wir tun: mitschauen, wo Sie stehen, und verhindern, dass Sie einen Vertrag mit einem Startdatum unterschreiben, das das Verfahren nie erreicht.
Häufige Fragen.
Wie oft muss ich meine BIG-Registrierung erneuern?
Alle fünf Jahre. Sie bekommen vorab eine Nachricht vom BIG-Register, aber die Verantwortung liegt bei Ihnen — wer zu spät ist, wird ausgetragen und darf nicht mehr eigenverantwortlich als Zahnarzt arbeiten.
Wie viele Stunden muss ich für die erneute Registrierung arbeiten?
Die Berufserfahrungsanforderung liegt im Moment bei 2.080 Stunden in fünf Jahren — im Schnitt etwa acht Stunden pro Woche. Die Stunden zählen in Anstellung und als Selbstständige(r) (zzp); es geht um Arbeit innerhalb des Fachgebiets Ihres Berufs.
Was, wenn ich die Stundennorm nicht erreiche?
Dann können Sie die erneute Registrierung trotzdem über einen Schulungsweg schaffen, der mit einem anerkannten Zertifikat abschließt. Wer eine Zeit lang weniger arbeitet — Elternzeit, Krankheit, ein Sabbatical — hält die Stunden besser rechtzeitig fest und wartet nicht auf die Nachricht des Registers.
Gilt die BIG-Registrierung auch für Dentalhygieniker?
Der niederländische Titel mondhygiënist ist gesetzlich geschützt, aber es gibt keine verpflichtende BIG-Registrierung wie bei Zahnärzten. In den letzten Jahren lief ein Experiment, in dem registrierte Dentalhygieniker vorübergehend eigenständige Befugnisse bekamen; was daraus endgültig wird, liegt bei der Politik. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim BIG-Register oder Ihrem Berufsverband.
Ich bin außerhalb der EU ausgebildet. Wie lange dauert das Verfahren?
Rechnen Sie mit vielen Monaten bis Jahren. Der Weg geht in fester Reihenfolge: Diplomverifizierung, Sprachzertifikate (Niederländisch auf B2+ und Englisch auf B2) und erst danach die berufsfachliche Prüfung. Mit einem Diplom aus der EU oder dem EWR geht es schneller: Anerkennung und Registrierung in einem einzigen Verfahren, in der Regel binnen etwa drei Monaten — aber auch dann erst, nachdem die Sprachanforderung erfüllt ist. Mehr Kontext steht in diesem Artikel.
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