Entscheidungshilfe · 18. August 2026 · 5 min
Darf Ihr Vertretungszahnarzt noch selbstständig sein?.
Der Belastingdienst (die niederländische Steuerbehörde) kontrolliert wieder, und seit diesem Jahr sind die ersten Bußgelder möglich. Kein Grund zur Panik — wohl aber für eine ehrliche Antwort auf fünf Fragen.
Jahrelang war jemand Selbstständiges (zzp) dazu die einfachste Lösung für eine Lücke im Dienstplan. Das geht immer noch — aber nicht mehr selbstverständlich. Hier stehen Sie als Praxisinhaber 2026, und so entscheiden Sie in fünf Fragen, ob Ihre Konstruktion haltbar ist.
Wo wir jetzt stehen, kurz gefasst
Seit dem 1. Januar 2025 kontrolliert der Belastingdienst wieder vollständig auf Scheinselbstständigkeit; das jahrelange Durchsetzungsmoratorium ist vorbei. 2025 war ein Übergangsjahr mit einer „weichen Landung“: Korrekturen und Nachforderungen waren möglich, Bußgelder nicht. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Landung halbweich: wer es wirklich besser hätte wissen müssen und bewusst weitermachte, riskiert jetzt auch ein Bußgeld wegen schuldhaften Verhaltens (vergrijpboete). Die leichteren Versäumnisbußen bleiben 2026 noch aus; ab 2027 will die Regierung weiter normalisieren.
Für die Gesetzesvorhaben, die dahinterstehen — die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses bei niedrigem Stundensatz, das neue Gesetz Zelfstandigenwet (das niederländische Selbstständigengesetz) — führen wir eine eigene Themenseite. Dieser Artikel geht um die Frage davor: wie steht es um diese eine Vertretung in Ihrer Praxis?
Die fünf Fragen
Der Belastingdienst schaut auf das Gesamtbild, aber in der Praxis dreht es sich um eine Handvoll Punkte. Beantworte sie ehrlich:
- 1. Läuft er oder sie fest im Dienstplan mit? Jeden Dienstag und Donnerstag, monatelang, zwischen angestellten Kollegen, die dieselbe Arbeit machen? Das ist das klassische Bild von Eingliederung — und das schwerste Signal.
- 2. Wer bestimmt das Honorar? Ein Selbstständiger verhandelt und stellt ein eigenes Honorar in Rechnung. Wer einfach „den Prozentsatz der Praxis“ bekommt, sieht aus wie ein Arbeitnehmer mit Rechnung.
- 3. Ist irgendetwas an eigenem Unternehmertum sichtbar? Eigene Haftpflichtversicherung, eigene Fort- und Weiterbildung, Investitionen, mehrere Auftraggeber pro Jahr.
- 4. Kann ein Ersatz kommen? Darf der Selbstständige (zzp) sich von einem anderen befugten Kollegen vertreten lassen, oder muss es unbedingt diese Person sein?
- 5. Wer trägt das Risiko? Bei Krankheit, einem leeren Terminkalender oder einer Beschwerde: liegt das beim Selbstständigen, oder fängt die Praxis es auf?
Je häufiger die Antwort Richtung „die Praxis“ zeigt, desto mehr ähnelt die Konstruktion einer Anstellung — was auch immer über dem Vertrag steht.
Drei Wege, wenn es hakt
Weg 1: machen Sie es zu echter Selbstständigkeit. Einzelne, abgegrenzte Aufträge statt eines festen Dienstplans, ein eigenes Honorar, Raum für andere Auftraggeber. Funktioniert nur, wenn es auch wirklich so laufen wird — ein angepasster Vertrag ohne angepasste Praxis ändert nichts.
Weg 2: biete eine Anstellung. Für jemanden, der eigentlich schon Teil des Teams ist, oft der ehrlichste Weg, und bei der derzeitigen Knappheit auch eine Chance: Sicherheit zu bieten ist zu einem Argument geworden.
Weg 3: Arbeitnehmerüberlassung. Der Behandler will nicht bei Ihnen angestellt sein, und Sie wollen das Risiko nicht? Dann kommt die Fachkraft bei einem Überlassungsunternehmen in Anstellung und arbeitet bei Ihnen. So lösen wir es für Praxen, bei denen zzp nicht mehr passt — so funktioniert das.
Was Sie diesen Monat tun können
Gehen Sie Ihren flexiblen Personalpool anhand der fünf Fragen durch. Halten Sie je Person fest, was Sie beurteilt haben und warum — bei einer Prüfung zählt, dass Sie ernsthaft hingeschaut haben. Und beurteilen Sie jährlich neu: eine Konstruktion, die im Januar stimmte, kann im Dezember schief gewachsen sein.
Sind Sie selbst Vertretungszahnarzt oder Selbstständige(r) (zzp) und fragen sich, was vernünftig ist? Die Kandidatenseite dieser Abwägung — die Rechnung, die Versicherungen, Ihre Altersvorsorge — steht in dem Leitfaden Selbstständigkeit (zzp) oder Anstellung in der Zahnmedizin.
Quellen
Fragen zu Ihrer eigenen Situation?
Dieser Artikel ist allgemein; Ihre Praxis oder Ihre Laufbahn ist es nicht. Stellen Sie Ihre Frage ruhig — Sie bekommen eine ehrliche Antwort, auch wenn die „tu es nicht“ lautet.