Für Praxen

Dentalhygieniker per Arbeitnehmerüberlassung.

Sie brauchen eine Dentalhygienikerin für längere Zeit, aber selbstständig (zzp) ist keine haltbare Form — zum Beispiel, weil sie fest in Ihrem Dienstplan mitläuft. Dann ist die Arbeitnehmerüberlassung der Weg: Die Dentalhygienikerin kommt bei uns in Anstellung und arbeitet bei Ihnen in der Praxis.

Behandlungsteam bei der Arbeit in einer Praxis

Warum das oft vorkommt.

Dentalhygieniker sind knapp, und das merken Sie sofort an der Wartezeit für die Prophylaxe. Eine Praxis, die ihr Prophylaxeteam nicht besetzt bekommt, sieht Patienten abwandern — und die kommen selten zurück.

Ehrlich gesagt: Pro Stunde sind Sie mit Arbeitnehmerüberlassung teurer dran als mit einem Selbstständigen. Dafür liegen das Arbeitgeberrisiko und die Entleiherhaftung nicht bei Ihnen, und Sie können jemanden für längere Zeit binden, ohne Diskussion über die Form. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Situation ab — wir rechnen es einfach mit Ihnen durch.

So läuft es.

Wir schauen zusammen auf die Form

Was brauchen Sie, für wie lange, und wie viele Tage pro Woche? Daraus folgt, ob Arbeitnehmerüberlassung die richtige Form ist oder ob etwas anderes besser passt.

Wir regeln die Arbeitgeberrolle

Vertrag, Lohnfortzahlung, Versicherungen und Krankheitsausfall liegen bei uns. Wir arbeiten mit einem SNA-registrierten und nach NEN 4400-1 zertifizierten Partner zusammen.

Sie bekommen die Besetzung

Die Kraft läuft in Ihrer Praxis und Ihrem Dienstplan mit. Läuft etwas schief, rufen Sie uns an — keine Lohnbuchhaltung.

Ebenfalls möglich.

Vertretung engagieren: Dentalhygieniker

Sie brauchen einen Vertretungs-Dentalhygieniker für einen Tag oder einen längeren Zeitraum? Wir kennen unsere Vertretungen persönlich und wissen, wer Kapazität hat.

Für die Festanstellung gewinnen: Dentalhygieniker

Einen Dentalhygieniker in Festanstellung vermitteln: vorab ein Praxisbesuch, ein paar Kandidaten, die das Gespräch wert sind, Begleitung bis zur Unterschrift.

Selbstständigen engagieren: Dentalhygieniker

Einen selbstständigen Dentalhygieniker zu engagieren ist erlaubt, solange es wirklich selbstständige Arbeit ist.

Zahnarzt per Arbeitnehmerüberlassung

Derselbe Ansatz, für einen Zahnarzt.

Personalvermittlung in der Zahnmedizin

Suchen Sie jemanden für eine Festanstellung? So gehen wir bei der Personalvermittlung vor.

Häufige Fragen.

Was ist der Unterschied dazu, einen Selbstständigen zu engagieren?

Bei einem Selbstständigen engagieren Sie einen Unternehmer, der seinen eigenen Stundensatz bestimmt und mehrere Auftraggeber hat. Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Dentalhygienikerin unsere Arbeitnehmerin und arbeitet bei Ihnen. Letzteres ist auch dann erlaubt, wenn jemand strukturell an festen Tagen in Ihrem Dienstplan steht.

Trage ich als Entleiher ein Risiko?

Nein. Wir arbeiten mit einem SNA-registrierten und nach NEN 4400-1 zertifizierten Partner; Lohnsteuer und Sozialabgaben sind damit abgesichert. Genau dafür gibt es diesen Weg.

Kann jemand später bei uns angestellt werden?

Ja. Die Übernahme nach der Überlassung ist ein gängiger Weg: Jemand startet über uns und tritt nach einer vereinbarten Zeit bei Ihnen in Anstellung. Was dafür gilt, vereinbaren wir vorab, nicht hinterher.

Für wie lange lege ich mich fest?

Das bestimmen Sie selbst, in Absprache. Wir arbeiten nicht mit Verträgen, aus denen Sie nicht mehr herauskommen; was wir vereinbaren, steht im Angebot, bevor Sie unterschreiben.

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