Für Praxen
Zahnarzt per Arbeitnehmerüberlassung.
Sie brauchen einen Zahnarzt für längere Zeit, aber selbstständig (zzp) ist keine haltbare Form — zum Beispiel, weil er fest in Ihrem Dienstplan mitläuft. Dann ist die Arbeitnehmerüberlassung der Weg: Der Zahnarzt kommt bei uns in Anstellung und arbeitet bei Ihnen in der Praxis.
Warum das oft vorkommt.
Bei einem Zahnarzt steht und fällt der Tag mit dem Terminkalender: fällt jemand aus, geht nicht nur die Versorgung zurück, sondern sofort auch der Umsatz. In einer Einzelpraxis merken Sie das innerhalb einer Woche.
Ehrlich gesagt: Pro Stunde sind Sie mit Arbeitnehmerüberlassung teurer dran als mit einem Selbstständigen. Dafür liegen das Arbeitgeberrisiko und die Entleiherhaftung nicht bei Ihnen, und Sie können jemanden für längere Zeit binden, ohne Diskussion über die Form. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Situation ab — wir rechnen es einfach mit Ihnen durch.
So läuft es.
Wir schauen zusammen auf die Form
Was brauchen Sie, für wie lange, und wie viele Tage pro Woche? Daraus folgt, ob Arbeitnehmerüberlassung die richtige Form ist oder ob etwas anderes besser passt.
Wir regeln die Arbeitgeberrolle
Vertrag, Lohnfortzahlung, Versicherungen und Krankheitsausfall liegen bei uns. Wir arbeiten mit einem SNA-registrierten und nach NEN 4400-1 zertifizierten Partner zusammen.
Sie bekommen die Besetzung
Die Kraft läuft in Ihrer Praxis und Ihrem Dienstplan mit. Läuft etwas schief, rufen Sie uns an — keine Lohnbuchhaltung.
Ebenfalls möglich.
Vertretung engagieren: Zahnarzt
Sie brauchen einen Vertretungszahnarzt für einen Tag oder einen längeren Zeitraum? Wir kennen unsere Vertretungen persönlich und wissen, wer Kapazität hat.
Für die Festanstellung gewinnen: Zahnarzt
Einen Zahnarzt in Festanstellung vermitteln: vorab ein Praxisbesuch, ein paar Kandidaten, die das Gespräch wert sind, Begleitung bis zur Unterschrift.
Selbstständigen engagieren: Zahnarzt
Einen selbstständigen Zahnarzt zu engagieren ist erlaubt, solange es wirklich selbstständige Arbeit ist.
Dentalhygieniker per Arbeitnehmerüberlassung
Derselbe Ansatz, für einen Dentalhygieniker.
Personalvermittlung in der Zahnmedizin
Suchen Sie jemanden für eine Festanstellung? So gehen wir bei der Personalvermittlung vor.
Häufige Fragen.
Was ist der Unterschied dazu, einen Selbstständigen zu engagieren?
Bei einem Selbstständigen engagieren Sie einen Unternehmer, der seinen eigenen Stundensatz bestimmt und mehrere Auftraggeber hat. Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Zahnarzt unser Arbeitnehmer und arbeitet bei Ihnen. Letzteres ist auch dann erlaubt, wenn jemand strukturell an festen Tagen in Ihrem Dienstplan steht.
Trage ich als Entleiher ein Risiko?
Nein. Wir arbeiten mit einem SNA-registrierten und nach NEN 4400-1 zertifizierten Partner; Lohnsteuer und Sozialabgaben sind damit abgesichert. Genau dafür gibt es diesen Weg.
Kann jemand später bei uns angestellt werden?
Ja. Die Übernahme nach der Überlassung ist ein gängiger Weg: Jemand startet über uns und tritt nach einer vereinbarten Zeit bei Ihnen in Anstellung. Was dafür gilt, vereinbaren wir vorab, nicht hinterher.
Für wie lange lege ich mich fest?
Das bestimmen Sie selbst, in Absprache. Wir arbeiten nicht mit Verträgen, aus denen Sie nicht mehr herauskommen; was wir vereinbaren, steht im Angebot, bevor Sie unterschreiben.
Fangen wir an?
Legen Sie uns Ihre Frage vor, oder schauen Sie erst, wer jetzt verfügbar ist — dann sehen Sie sofort, was für Menschen wir im Netzwerk haben.